Wenn eine Frau ihr Kind tot zur Welt bringen muss, ist das eine erschütternde Erfahrung für die ganze Familie, in erster Linie natürlich aber für die werdende Mutter selbst. Dass es nun bessere Unterstützung für die Eltern von sogenannten Sternenkindern geben soll, ist für VP Tirol Gesundheitssprecherin Beate Scheiber absolut gerechtfertigt. „Derzeit haben Frauen nach einer stillen Geburt keinen Anspruch auf Mutterschutz. Verliert eine Frau vor der 18. Schwangerschaftswoche ihr Kind, steht sie ohne angemessene Zeit zur Verarbeitung des Verlusts und ohne ausreichende Betreuung da. Wir möchten sicherstellen, dass Eltern – unabhängig davon, ob sie eine Fehlgeburt, eine Totgeburt oder den Verlust eines Neugeborenen kurz nach der Geburt erleben – kompetente Unterstützung erhalten“, erklärt Scheiber, die bereits letztes Jahr einen diesbezüglichen Antrag im Landtag eingebracht hat, und höchst erfreut ist, dass sich beim Bund jetzt diesbezüglich etwas passiert.
Die geplanten Änderungen im Überblick:
Kostenübernahme für Hebammen-Nachbetreuung: Eltern sollen nach einer Fehlgeburt Anspruch auf professionelle Nachbetreuung durch Hebammen erhalten.
Erweiterung der Definition von Totgeburten: Eine Arbeitsgruppe soll die aktuellen Definitionen und rechtlichen Rahmenbedingungen überprüfen und anpassen.
Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen: Es sollen klare und unterstützende rechtliche Regelungen geschaffen werden, um betroffene Eltern besser zu schützen.
Enttabuisierung und weitere Unterstützung: Maßnahmen zur Enttabuisierung von Fehlgeburten und zusätzliche Unterstützungsangebote für betroffene Eltern sind geplant.