Schaffung neuer Betreuungsplätze

Mit der neuen 15a Vereinbarung Elementarpädagogik soll die Erreichung der Barcelona-Ziele beschleunigt werden.

Es werden durch die neue Vereinbarung für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 insgesamt 1 Milliarde Euro bundesseitig zur Verfügung gestellt.

Der Zweckzuschuss für die Bundesländer erhöht sich somit von 142,5 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro im Jahr (plus 40%). Zudem können die bisher nicht verwendeten Bundeszuschüsse aus den Jahren 2018/19 bis 2021/22 weiterverwendet werden, was zu einer weiteren Erhöhung des Investitionsvolumens führt.

„Die Einigung über die 15a-Vereinbarung kommt genau zur richtigen Zeit. Diese Woche wurde in Tirol die neue Gesetzesnovelle für die Elementarpädagogik beschlossen und damit wurde u.a. über 18 Millionen Euro pro Jahr seitens des Landes Tirols zusätzlich sicher gestellt. Diese 15a-Vereinbarung ist die ideale Ergänzung zu der Novelle – somit ist für Tirol ein sehr großer Schritt nach vorne Richtung ganzjährig und ganztägig gelungen“, zeigt sich die Tiroler Abgeordnete zum Nationalrat Pfurtscheller erfreut und weiter: „In den Verhandlungen wurde die Bedeutung der elementaren Einrichtungen als erste Bildungseinrichtung eines Kindes hervorgehoben. Alle Vertragspartner streben die stetige qualitative und quantitative Verbesserung in der Elementarpädagogik an. Qualitativ durchgängig hochwertige Angebote sollen für alle Kinder gewährleistet werden.“

Ziel ist es, für all jene Familien, die ein flexibles, flächendeckendes und ganzjähriges Angebot nutzen möchten, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot bereit zu stellen. Der Fokus liegt beim flächendeckenden Ausbau insbesondere auf der Schaffung von neuen Plätzen für unter Dreijährige und auf noch unterversorgte Regionen. Außerdem sollen die Öffnungszeiten verlängert und flexibler angeboten werden, damit diese mit einer Vollbeschäftigung der Erziehungsberechtigten vereinbar sind (VIF-Konformität). Zusätzlich sollen auch für die Randzeiten Angebote bereitstehen. Der beitragsfreie Pflichtkindergartenbesuch soll weiterhin die Familien finanziell entlasten.

„Neben diesen Maßnahmen, wird auch ein Vorschlag über Qualitätsmindeststandards erarbeitet und Qualitätsstandards im Bereich Personalentwicklung sowie bei Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fach- und Assistenzpersonal geprüft. Zudem soll die frühe sprachliche Förderung mit dem Ziel der raschen Integration intensiviert werden. Die maximal für die frühe sprachliche Förderung abrufbaren Mittel steigen von bisher maximal 25 Mio. Euro auf zukünftig maximal 59 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Diese Mittelerhöhung und Qualitätssteigerung kommt v. a. Kindern mit Migrationshintergrund zugute und trägt damit wesentlich dazu bei, die Integration dieser Kinder zu verbessern“, erklärt Pfurtscheller abschließend.