Hospiz- und Palliativversorgung

NRin Tanda & NRin Pfurtscheller: „Regelfinanzierung beschlossen!"

Nach der Beschlussfassung zur neu geregelten Sterbehilfe, die einen assistierten Suizid unter strengen Voraussetzungen ermöglicht, war es uns ein großes Anliegen, dass in diesem Zuge auch die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut und erweitert wird“, so die VP-Nationalrätinnen Alexandra Tanda und Elisabeth Pfurtscheller unisono. Mit dem im Nationalrat beschlossenen Hospiz- und Palliativfondsgesetz wurde nun die Finanzierung in diesem Bereich von Seiten des Bundes auf Schiene gebracht.

Neues Finanzierungsmodell

Es wird eine Drittelfinanzierungslösung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern geben. Die Dotierung des Fonds für den Zweckzuschuss des Bundes für die Jahre 2022 bis 2024 beträgt 108 Millionen Euro. Ab 2025 werden die Mittel aus dem Hospiz- und Palliativfonds nach festgelegtem Schlüssel erhöht“, so Tanda und Pfurtscheller. Unter Berücksichtigung der Bereitstellung von Mitteln durch die Länder und die Sozialversicherungsträger jeweils in derselben Höhe, werden in diesem Zeitraum insgesamt 324 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Angebot optimieren und erweitern

Diese Finanzierung ist äußerst wichtig, da Betroffenen so die Chance gegeben wird, ohne Druck über ihr Lebensende in Würde zu entscheiden. Auch für Kinder soll das Angebot dahingehend verbessert werden“, meint Pfurtscheller. Für Betroffene sei es darüber hinaus essentiell, ein niederschwelliges, breites Angebot im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung zu schaffen: „Daher müssen einerseits die gegebenen Einrichtungen und Strukturen gefördert und ausgebaut werden. Andererseits ist es wichtig, neue Einrichtungen, wie etwa mobile Teams, zu installieren und zu etablieren“, so Tanda abschließend. Beide Abgeordneten freuen sich sehr, dass damit eine langjährige Forderung von vielen engagierten ÖVP-Frauen endlich erfüllt wird.